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Unterscheidung zwischen Kostenübernahme und Kostenerstattung in der Krankenversicherung

EntscheidungenSozialrechtFabian GamperDRdA-infas 2020/114DRdA-infas 2020, 251 Heft 4 v. 1.7.2020

OGH 27.3.2020, 10 ObS 27/20y

§ 131 ASVG

Die Versicherte hat am 16.11.2018 einen Antrag auf Kostenübernahme eines bereits am 5.12.2018 gekauften, verordneten Medikaments gestellt. Die Übernahme der Kosten wurde am 14.1.2019 von der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (OÖGKK) mit Bescheid abgelehnt.

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