OGH 27.3.2020, 10 ObS 25/20d
§§ 84, 410, 414 ASVG
Entscheidungen des Versicherungsträgers im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen aus einem Unterstützungsfonds sind sehr wohl einer Überprüfung zugänglich, und zwar im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.