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Zuverdienstgrenze: nur Einkünfte aus einer Tätigkeit während des Anspruchszeitraums sind maßgeblich

EntscheidungenSozialrechtKrisztina JuhaszDRdA-infas 2020/92DRdA-infas 2020, 181 Heft 3 v. 1.5.2020

OGH 17.12.2019, 10 ObS 144/19b

§§ 8, 24 KBGG

Der Kl, ein selbständiger Arzt, bezog anlässlich der Geburt seines Sohnes vom 28.6. bis 27.8.2013 einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. Am 23.7.2013 wurden ihm für seine vor Beginn des Bezugszeitraums (28.6.2013) erbrachten – in Honorarnoten von Mai und Juni 2013 verrechneten – Leistungen insgesamt € 6.875,65 bezahlt.

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