vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Staatenimmunität: Keine inländische Gerichtsbarkeit für Klage einer mit hoheitlichen Tätigkeiten betraute Botschaftsangestellten

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2020/76DRdA-infas 2020, 159 Heft 3 v. 1.5.2020

OGH 28.11.2019, 9 ObA 37/19k

Art 11 Abs 1 und 2 lit a Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens

Art 11 Abs 1 und Abs 2 lit a des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit stellt Völkergewohnheitsrecht dar und ist bei Prüfung der Immunität des Staats bei Klagen von AN zu beachten. Es kommt daher – in Abkehr von der bisherigen Judikatur – nicht mehr ausschließlich auf die Natur des Rechtsgeschäfts, die Erbringung von Arbeitsleistungen, sondern auch auf den Zweck der Arbeit, das Vorliegen einer hoheitlichen Tätigkeit an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!