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Keine Hemmung des Urlaubsverfalls bei Karenzierung auf Antrag des Vertragsbediensteten

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2020/70DRdA-infas 2020, 151 Heft 3 v. 1.5.2020

OGH 16.12.2019, 8 ObA 37/19b

§ 28 Abs 8 G-VBG

Der Kl war vom 1.11.1998 bis 31.1.2017 Vertragsbediensteter der Bekl. Ab 15.9.2011 war der Kl im Krankenstand. Vom 1.8.2012 bis zur Auflösung war sein Dienstverhältnis über seinen Antrag gem § 28 Abs 1 des Gesetzes über das Dienst- und Gehaltsrecht der Vertragsbediensteten der Landeshauptstadt Graz (G-VBG) unter Entfall der Bezüge karenziert. In dieser Zeit bezog der Kl eine befristete Invaliditätspension. Das Dienstverhältnis wurde über Ansuchen des Kl aufgelöst.

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