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Kein Verlust des Kündigungsschutzes nach dem VäterkarenzG bei irrtümlich falscher Datumsbezeichnung in der Karenzmeldung

EntscheidungenArbeitsrechtGregor KaltschmidDRdA-infas 2020/47DRdA-infas 2020, 95 Heft 2 v. 1.2.2020

OGH 28.11.2019, 9 ObA 70/19p

§§ 3 und 7 VKG

Dass im Zeitraum zwischen dem Ende der Karenz eines Elternteils und dem Beginn der Karenz des anderen Elternteils keine Arbeitsverpflichtung besteht, führt nicht dazu, dass die Karenzen als "im unmittelbaren Anschluss" iSd § 3 Abs 1 VKG angesehen werden können. "Im unmittelbaren Anschluss" iS dieser Bestimmung verlangt vielmehr einen Karenzbeginn mit dem auf das Ende der Karenz des anderen Elternteils folgenden Kalendertag.

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