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Aufnahme eines Arzneimittels zur Nachbehandlung einer Chemotherapie in den Erstattungskodex?

EntscheidungenSozialrechtFlorian J. BurgerDRdA-infas 2020/23DRdA-infas 2020, 35 Heft 1 v. 1.1.2020

VwGH 11.9.2019, Ro 2019/08/0013

§§ 31, 351c, 133 ff ASVG

Dient ein Arzneimittel der Unterstützung einer anderen, vorangehenden medizinischen Behandlung, wie beispielsweise einer vorangehenden Chemotherapie, so ist bei der Prüfung der Frage der Erstattungsfähigkeit des Arzneimittels durch die KV darauf abzustellen, ob die vorangehende Behandlung auch extramural lege artis erfolgen kann.

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