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Sechsmonatige Arbeitslosigkeit und vorübergehende Einkommenseinbuße von 20 % – keine relevante soziale Interessenbeeinträchtigung

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2019/175DRdA-infas 2019, 319 Heft 6 v. 1.11.2019

OGH 29.8.2019, 8 ObA 39/19x

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Der seine Kündigung wegen Sozialwidrigkeit anfechtende Kl verdiente zuletzt € 4.925,- brutto monatlich. Aufgrund der Erkrankung seiner Gattin sei ihm ein Pendeln an einen anderen Arbeitsplatz unzumutbar, weswegen ihm die Auffindung eines vergleichbaren Arbeitsplatzes in absehbarer Zeit nicht möglich wäre.

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