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Rückwirkende Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes – Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des BVwG ausschlaggebend

EntscheidungenSozialrechtUrsula JaneschDRdA-infas 2019/160DRdA-infas 2019, 283 Heft 5 v. 1.9.2019

VwGH 5.6.2019, Ra 2019/08/0051

§ 18a ASVG

Die Revisionswerberin stellte am 7.12.2017 bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) rückwirkend für zehn Jahre einen Antrag auf Selbstversicherung in der PV für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes gem § 18a iVm § 669 Abs 3 ASVG. Ihr Sohn wurde am 29.9.1998 geboren. Der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bestand von Geburt an. Seit März 2001 war die Revisionswerberin durchgehend pflichtversichert. Bis 30.9.2002 weist ihr Versicherungsdatenauszug Kindererziehungszeiten auf.

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