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Betriebseinstellung – aufrechter Bestandschutz von Betriebsratsmitgliedern in Stilllegungsphase

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2019/136DRdA-infas 2019, 259 Heft 5 v. 1.9.2019

OGH 15.5.2019, 9 ObA 45/19m

§§ 62 Z 1, 120 Abs 3, 121 Z 1 ArbVG

Die bekl AG vertritt in ihrer außerordentlichen Revision die Auffassung, dass sie die Dienstverhältnisse der kl Betriebsratsmitglieder auch ohne gerichtliche Zustimmung wirksam aufgekündigt habe, weil im Kündigungszeitpunkt bereits eine dauernde Betriebseinstellung vorgelegen sei und die Kl damit als bloß ehemalige Betriebsratsmitglieder nicht mehr vom besonderen Bestandschutz des § 120 Abs 3 ArbVG erfasst gewesen seien. Die Betriebsstilllegung setze nicht die Beendigung sämtlicher Dienstverhältnisse voraus. Der OGH bestätigte dagegen die E der Vorinstanzen, die vom aufrechten Bestandschutz der Kl ausgegangen waren.

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