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Eine fristwidrige Kündigung bei einem vertraglich vereinbarten besonderen Kündigungsschutz ist unwirksam und beendet das Arbeitsverhältnis nicht

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2019/134DRdA-infas 2019, 255 Heft 5 v. 1.9.2019

OGH 25.6.2019, 9 ObA 53/18m

§ 20 Abs 2 bis 4 AngG

Der Kl wurde mit Vertrag vom 7.5.2014 zum Geschäftsführer der Bekl bestellt. Der Geschäftsführerdienstvertrag enthält unter Pkt "9. Vertragsdauer, Kündigung" ua folgende Bestimmungen:

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