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Die Abgeltung von Sabbatical-Zeitguthaben führt nicht zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung nach § 11 Abs 2 ASVG

EntscheidungenSozialrechtCaroline KrammerDRdA-infas 2019/120DRdA-infas 2019, 211 Heft 4 v. 1.7.2019

VwGH 3.4.2019, Ro 2018/08/0017 bis 0018

§§ 11, 49 ASVG

Die Erstmitbeteiligte war bis 28.2.2010 im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig, das mit Pensionierung endete. Aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses wurden eine Urlaubsersatzleistung für 37,03 Urlaubstage und eine Abgeltung des Sabbatical-Anspruches für 267,76 unverbrauchte Sabbatical-Stunden auf Grund des KollV für private Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg ausbezahlt.

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