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Beendigungswirkung einer Eventualkündigung kann im Feststellungsverfahren auf ein aufrechtes Dienstverhältnis nur bei entsprechendem Vorbringen berücksichtigt werden

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2019/114DRdA-infas 2019, 207 Heft 4 v. 1.7.2019

OGH 25.3.2019, 8 ObA 78/18f

§§ 226, 228 ZPO

§ 105 ArbVG

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