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Für den Erwerb eines Schwerarbeitsmonats sind nur jene Tätigkeiten zu berücksichtigen, die für sich genommen besonders belastend sind

EntscheidungenSozialrechtFlorian BurgerDRdA-infas 2019/90DRdA-infas 2019, 144 Heft 3 v. 1.5.2019

OGH 19.12.2018, 10 ObS 89/18p

§ 607 Abs 14 ASVG

§ 1 Abs 1 Z 1, 2 und 4 SchwerarbeitsV

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