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Keine Parteistellung der Abgabebehörden des Bundes in Verwaltungsstrafverfahren nach § 111 ASVG ohne Betretung durch die Finanzbehörden

EntscheidungenSozialrechtMurat IzgiDRdA-infas 2019/84DRdA-infas 2019, 139 Heft 3 v. 1.5.2019

VwGH 19.12.2018, Ro 2018/08/0019

§§ 111, 111a ASVG

Im vorliegenden Fall hatte der VwGH darüber zu entscheiden, ob den Abgabenbehörden des Bundes auch dann Parteistellung in einem Verwaltungsstrafverfahren nach § 111 ASVG zukommt, wenn deren Prüforgane die nicht gemeldete Person zwar nicht bei einer Kontrolle angetroffen, aber Ermittlungen durchgeführt haben, im Zuge welcher sich der Verdacht einer entsprechenden Verwaltungsübertretung erhärtete.

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