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Keine Zusammenzählung von bei unterschiedlichen Dienstgebern zurückgelegten Beschäftigungszeiten für die Berechnung der Dauer Kündigungsfrist und für die Höhe der Abfertigung ("alt")

EntscheidungenArbeitsrechtDavid KoxederDRdA-infas 2019/42DRdA-infas 2019, 72 Heft 2 v. 1.3.2019

OGH 30.10.2018, 9 ObA 78/18p

§§ 20 Abs 2, 23 und 23a AngG

Der Kl begann am 1.9.1992 bei der H-Gesellschaft m.b.H., die ab 1994 als S-Gesellschaft m.b.H. firmierte (in weiterer Folge: Transportabwicklungs-GmbH), eine Lehre als Speditionskaufmann. Ab 12.7.1994 trat die Bekl in das Lehrverhältnis einvernehmlich ein.

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