vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung wegen beharrlicher Verweigerung vertraglicher Dienstpflichten

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2019/19DRdA-infas 2019, 27 Heft 1 v. 1.1.2019

OGH 30.8.2018, 9 ObA 34/18t

§ 63 Abs 2 lit d NÖ LVBG

Die 1955 geborene Kl war ab 1995 bei der Bekl, einer Stadtgemeinde, als Bürokraft angestellt. Die Kl wurde nach dem NÖ Landes-Vertragsbedienstetengesetz, LGBl 2300 (NÖ LVBG) als Ärzteschreibkraft eingereiht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!