vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Waisenpension neben Bezug eines Fachkräftestipendiums

EntscheidungenSozialrechtFlorian J. BurgerDRdA-infas 2019/31DRdA-infas 2019, 40 Heft 1 v. 1.1.2019

OGH 13.9.2018, 10 ObS 67/18b

§ 252 Abs 2 Z 1 ASVG

Die Waisenpension (als Ersatz der Unterhaltsleistung des Verstorbenen) soll die für die Dauer der Ausbildung bestehende Unmöglichkeit, gleichzeitig ein die Selbsterhaltung garantierendes Erwerbseinkommen zu erzielen, zumindest teilweise ausgleichen. Aus dem Grundgedanken der Waisenpension ergibt sich somit, dass diese erst dann subsidiär zur Sicherung des Lebensunterhalts herangezogen werden soll, wenn und solange während einer Ausbildung die angemessene Bedürfnisdeckung außerhalb des elterlichen Haushalts nicht schon anderweitig durch öffentliche Mittel – wie durch vom Arbeitsmarktservice gewährte Mittel bzw Arbeitslosengeld – abgedeckt wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!