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Landtagsklub betreibt kein Unternehmen iSd § 53b ASVG

EntscheidungenSozialrechtFlorian J. BurgerDRdA-infas 2018/207DRdA-infas 2018, 372 Heft 6 v. 1.11.2018

OGH 17.7.2018, 10 ObS 55/18p

§ 53b ASVG

Mittels Bescheiden vom 20.7. und 21.7.2017 lehnte die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zur Entgeltfortzahlung nach § 53b ASVG ab. Die Kl (Landtagsfraktion bzw -klub einer politischen Partei) sei zwar DG, führe jedoch kein rechtlich selbstständiges Unternehmen, wurde zur Begründung ausgeführt.

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