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Bei der Anrechnung von Vordienstzeiten ist zu berücksichtigen, ob der erheblich höhere Gesamtarbeitserfolg im gleichen Ausmaß auch bei einer kürzeren Vorverwendung eingetreten wäre

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2018/200DRdA-infas 2018, 361 Heft 6 v. 1.11.2018

OGH 19.7.2018, 8 ObA 26/18h

§ 26 Abs 3 VBG

§ 12 Abs 3 GehG

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