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Abschaffung des Pflegeregresses erfasst auch vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2018/185DRdA-infas 2018, 318 Heft 5 v. 1.9.2018

§§ 330a, 707 Abs 2 ASVG

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass das Verbot des § 330a ASVG bereits vor dem 1.1.2018 verwirklichte Sachverhalte erfasst und das geänderte Recht von Amts wegen auch noch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden ist.

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