§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG
OGH 23.5.2018, 10 ObS 38/18p
Der Kl war als Monteur beschäftigt, Dienstbeginn an diesem Tag war um 6 Uhr. Den Weg zur Arbeit kann er in etwa zehn Minuten mit dem PKW zurücklegen. Er lebte in einem Einfamilienhaus, dessen Eingangstür über sechs Stufen erreichbar war.