§ 27 VwGVG
VwGH 8.5.2018, Ro 2018/08/0011
Das Arbeitsmarktservice (AMS) sprach mit Bescheid vom 9.9.2016 den Verlust des Leistungsanspruchs gem § 10 AlVG im Zeitraum 27.7. bis 6.9.2016 aus, da die Leistungsbezieherin eine vom AMS zugewiesene zumutbare Wiedereingliederungsmaßnahme verweigert habe bzw zum Termin nicht erschienen sei.