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Angebot des Arbeitgebers zur einvernehmlichen Auflösung maßgeblich für Anzeigepflicht gem § 45a AMFG

EntscheidungenArbeitsrechtBirgit SchrattbauerDRdA-infas 2018/151DRdA-infas 2018, 285 Heft 5 v. 1.9.2018

§ 45a AMFG

Spiegelt sich die Absicht des AG, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen die Dienstverhältnisse einer den Schwellenwert des § 45a Abs 1 Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG) überschreitenden Anzahl von AN zu beenden, bereits in den diesen AN unterbreiteten Angeboten zur einvernehmlichen Auflösung der Dienstverhältnisse wider, so löst dies die Anzeigepflicht nach § 45a Abs 1 AMFG aus.

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