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Auch mittelbare Folgen eines Arbeitsunfalles sind von der Unfallversicherung erfasst, wenn der Unfall wesentliche Bedingung war

EntscheidungenSozialrechtChrista MarischkaDRdA-infas 2018/138DRdA-infas 2018, 248 Heft 4 v. 1.7.2018

OGH 14.3.2018, 10 ObS 141/17h

§ 203 ASVG

Der zum Unfallzeitpunkt 71-jährige Kl ist Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie. Er erlitt am 23.3.2016 einen Arbeitsunfall, als er in der Ordination auf einer Kanülenhülse ausrutschte und sich dabei das linke Knie verdrehte. Er verspürte sofort Schmerzen und veranlasste eine Röntgenuntersuchung, die jedoch keinen Hinweis auf eine frische Fraktur ergab. Erst ein MRT-Befund eine Woche danach zeigte eine Kniegelenkszerrung. Zudem wurde ein in Form eines Risses degenerativ veränderter Innenmeniskus festgestellt, welcher aber keine Unfallfolge darstellt.

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