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Kollektivvertrag für Nahrungs- und Genussmittelindustrie: Aliquoter Urlaubszuschuss bei zur Fälligkeit bereits vereinbarter einvernehmlicher Lösung

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2018/86DRdA-infas 2018, 164 Heft 3 v. 1.5.2018

OGH 30.1.2018, 9 ObA 141/17a

§ 15 KollV für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittel-industrie

Nach dem Rahmen-KollV für Arbeiter in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie hat der AN im Falle der Vereinbarung einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor dem innerbetrieblich für alle AN festgelegten Auszahlungszeitpunkt des Urlaubszuschusses Anspruch auf den aliquoten, also entsprechend der zurückgelegten Dienstzeit im Kalenderjahr berechneten Anteil des Urlaubszuschusses, auch wenn das Arbeitsverhältnis erst nach diesem Auszahlungszeitpunkt endet.

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