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Unzulässigkeit der Aufrechnung von Nachtarbeitsbereitschaftszeiten mit allfälligen nicht geleisteten, von Mehrarbeitspauschale abgedeckten Stunden

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2018/79DRdA-infas 2018, 156 Heft 3 v. 1.5.2018

OGH 30.1.2018, 9 ObA 131/17f

§§ 35, 45 und 50 Abs 1 DO.B

Die Kl ist seit 1.11.1993 bei der Bekl als Ärztin beschäftigt und an die R-Gesellschaft mbH überlassen. Auf das Dienstverhältnis ist die Dienstordnung B für die Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (DO.B) anzuwenden.

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