vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung eines Betriebsratsmitglieds wegen privaten Wut-Postings auf Facebook nicht gerechtfertigt

EntscheidungenArbeitsrechtGerda HeileggerDRdA-infas 2018/77DRdA-infas 2018, 153 Heft 3 v. 1.5.2018

OGH 26.1.2018, 8 ObA 63/17y

§§ 121 Z 3, 122 Abs 1 Z 2, 3 und 5 ArbVG

Verfasst ein Betriebsratsmitglied privat und ohne Bezugnahme auf seine Arbeitsstelle ein beschimpfendes Wut-Posting auf Facebook (als Reaktion auf die auf der entsprechenden Seite bereits vorhandenen Postings), so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Grenzen zur qualifizierten Ehrverletzung überschritten wurden und deshalb ein Entlassungsgrund gem § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG vorliegt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!