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Neuregelung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unglücksfall

Aus der Praxis – Für die PraxisMichael TrinkoDRdA-infas 2018, 128 Heft 2 v. 1.3.2018

Am 12.10.2017 verabschiedete der Nationalrat mehrere Gesetzesnovellen,1)1)BGBl I 2017/153. die eine teilweise Angleichung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen zwischen Angestellten und Arbeitern vorsehen. Am 25.10.2017 erteilte der Bundesrat als zweite Kammer der Bundesgesetzgebung seine Zustimmung zur Angleichung der Kündigungsfristen, der einheitlichen Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Unglücksfall, Arbeitsunfall bzw Berufskrankheit sowie der Angleichung der Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung aus anderen wichtigen Gründen. Der folgende Beitrag soll neben den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Unglücksfall bzw Arbeitsunfall und Berufskrankheit die diesbezüglichen gesetzlichen Änderungen, die grundsätzlich mit 1.7.2018 in Kraft treten, darstellen.

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