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Angemessenheit der Kosten für die Zahnbehandlung als Tatfrage nicht revisibel

EntscheidungenSozialrechtAlexander De BritoDRdA-infas 2018/68DRdA-infas 2018, 118 Heft 2 v. 1.3.2018

OGH 14.11.2017, 10 ObS 134/17d

§§ 189, 202 ASVG

Der 1996 geborene Kl erlitt bei einer Sportverletzung diverse Zahnschäden. Der Unfall war einem Arbeitsunfall gleichgestellt. Unstrittig war, dass die bekl Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) aus diesem Unfall grundsätzlich leistungspflichtig ist.

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