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Geltendmachung von Gehaltsdifferenzen aufgrund unrichtiger Einstufung auch für die Zukunft wirksam

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2018/51DRdA-infas 2018, 98 Heft 2 v. 1.3.2018

OGH 30.10.2017, 9 ObA 37/17g

§§ 28 f SWÖ-KollV

Eine AN hatte mit Schreiben vom 15.2.2012 sowie mit Schriftsatz vom 17.5.2012 Gehaltsdifferenzen wegen unrichtiger kollektivvertraglicher Einstufung geltend gemacht, danach kam es zu keinen weiteren schriftlichen Geltendmachungen mehr. Der AG berief sich auf den Verfall der 2015 klagsweise geltend gemachten Entgeltdifferenzen.

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