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Keine Verpflichtung der DienstnehmerInnen zum Ersatz der auf sie entfallenden Sozialversicherungsbeiträge bei Verlust des Abzugsrechts der DienstgeberInnen nach § 60 Abs 1 ASVG

EntscheidungenArbeitsrechtSusanne Auer-MayerDRdA-infas 2018/38DRdA-infas 2018, 81 Heft 2 v. 1.3.2018

OGH 28.11.2017, 9 ObA 36/17k

§ 60 ASVG

Ist ein Abzug des DN-Anteils zur SV durch die DG nach § 60 Abs 1 ASVG nicht mehr möglich, so besteht auch keine Verpflichtung der DN zum Ersatz der auf sie entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. § 60 Abs 1 ASVG stellt somit eine abschließende Regelung dar.

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