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Einsichtsrechte des Betriebsrates zwecks Überprüfung der Vordienstzeitenanrechnung – umfassendes Überwachungsrecht

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2018/36DRdA-infas 2018, 78 Heft 2 v. 1.3.2018

OGH 30.10.2017, 9 ObA 115/17b

§ 89 ArbVG

Der BR ist aufgrund seines nach § 89 ArbVG eingeräumten Überwachungsrechts befugt, die richtige Anrechnung der Vordienstzeiten durch den AG zu überprüfen. Die dazu erforderlichen Informationen hat der AG durch Einsicht in die dazu nötigen Unterlagen (etwa Vordienstzeiten-Beiblätter zum Arbeitsvertrag) zu gewähren.

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