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Selbsterhaltungsfähigkeit beim Bezug der Waisenpension – Sonderzahlungen bei Ermittlung des Nettoerwerbseinkommen zu berücksichtigen

EntscheidungenSozialrechtAndrea TumbergerDRdA-infas 2017/209DRdA-infas 2017, 372 Heft 6 v. 1.11.2017

OGH 18.7.2017, 10 ObS 72/17m

§ 252 ASVG

Die 22-jährige Kl absolviert seit November 2015 eine Ausbildung zur Zahnarzthelferin. Ihr Einkommen im Jahr 2016 beträgt € 850,– netto monatlich exklusive Sonderzahlungen, aber inklusive Fahrtkosten-

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