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Ermittlung des Ergänzungsbetrages im Notstandshilfebezug

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2017/206DRdA-infas 2017, 369 Heft 6 v. 1.11.2017

BVwG 30.8.2017, W238 2142939-1

§§ 21, 38 AlVG

Im Falle der Notstandshilfe kommen die Deckelungsbestimmungen des § 21 Abs 5 AlVG erst nach Ermittlung des Ausmaßes der täglichen Notstandshilfe gem § 36 Abs 1 Z 1 AlVG, wobei der Ergänzungsbetrag in Höhe der Differenz zwischen Grundbetrag und Ausgleichszulagenrichtsatz heranzuziehen ist, sowie nach Hinzurechnung gebührender Familienzuschläge zur Anwendung.

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