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Dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit – Berechnung der Abfertigung auf Basis des zuletzt bezogenen Entgelts

EntscheidungenArbeitsrechtAmir CordicDRdA-infas 2017/188DRdA-infas 2017, 346 Heft 6 v. 1.11.2017

OGH 25.7.2017, 9 ObA 27/17m

§ 23 Abs 1 AngG

Aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung eines AN wurde dessen Arbeitszeit fünf Jahre vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsprechend einer unbefristeten Vereinbarung mit seinem AG auf regelmäßig 15 Wochenstunden herabgesetzt. Der AG berechnete die Abfertigung auf Basis des zuletzt bezogenen Teilzeit-Entgelts, der AN klagte eine Abfertigungsdifferenz ein.

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