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Verfall des Abfertigungsanspruches mangels rechtzeitiger Geltendmachung nach Beendigung

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2017/171DRdA-infas 2017, 289 Heft 5 v. 1.9.2017

OGH 24.5.2017, 9 ObA 43/17i

KollV für Bauindustrie und Baugewerbe

Ein seit 17.7.1989 beschäftigter Arbeiter vereinbarte am 1.4.2010 aufgrund von Veränderungen im Bereich der betrieblichen Aktivitäten mit seiner AG, dass ab diesem Tag das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) sowie der KollV für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe (in der Folge: KollV) anstatt des bisher geltenden KollV für Steinarbeiter Anwendung finden sollten. Ferner wurde vereinbart, dass der AN weiterhin dem System "Abfertigung alt" unterliegt und demnach die bis zum 31.3.2010 gegenüber der AG erworbenen Abfertigungsansprüche erhalten bleiben. Hingegen erwerbe der AN ab 1.4.2010 Abfertigungsansprüche ausschließlich nur noch gegenüber der BUAK.

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