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Entlassung kann nicht auf ein erst nach ihrem Ausspruch gesetztes Verhalten gegründet werden

EntscheidungenArbeitsrechtChristos KariotisDRdA-infas 2017/166DRdA-infas 2017, 283 Heft 5 v. 1.9.2017

OGH 30.5.2017, 8 ObA 65/16s

§ 31 DO.B

Die AN war seit 1998 als Zahnärztin in einem von der Bekl betriebenen Zahnambulatorium angestellt. Auf das Dienstverhältnis ist die Dienstordnung B (DO.B) für Ärzte und Dentisten

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