vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Basis für die Berechnung der Witwenpension: Keine Berücksichtigung der anteiligen Sonderzahlungen

EntscheidungenSozialrechtAndrea TumbergerDRdA-infas 2017/152DRdA-infas 2017, 245 Heft 4 v. 1.7.2017

OGH 21.2.2017, 10 ObS 2/17t

§ 145 GSVG (= § 264 ASVG)

Im vorliegenden Fall war die Berechnung einer Witwenpension strittig. Im Revisionsverfahren steht die Frage im Vordergrund, ob der Begriff "Pension" in § 145 Abs 1 Z 3 GSVG auch anteilige Sonderzahlungen enthält.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!