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Veränderungen des Pflegebedarfs sind bei Pflegegeldbezug auf Grund eines übergeleiteten Hilflosenzuschusses nach dem Zustandsbild zum Zeitpunkt der Überleitung zu beurteilen

EntscheidungenSozialrechtAndrea TumbergerDRdA-infas 2017/120DRdA-infas 2017, 178 Heft 3 v. 1.5.2017

OGH 24.1.2017, 10 ObS 165/16m

§§ 9 Abs 4, 38 und 39 BPGG

Der 1966 geborene Kl musste sich im Jahr 1983 einer Angiomoperation mit darauffolgender Hirnblutung unterziehen. Er bezog bis Ende Juni 1993 einen Hilflosenzuschuss, der gem §§ 38 Abs 1 und 39 Abs 1 BPGG seit dem 1.7.1993 in Pflegegeld der Stufe 2 umgewandelt wurde.

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