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Bereitschaftsentschädigung ist bei der Bemessung der Abfertigung nach VBG nicht zu berücksichtigen

EntscheidungenArbeitsrechtRichard HalwaxDRdA-infas 2017/103DRdA-infas 2017, 165 Heft 3 v. 1.5.2017

OGH 28.2.2017, 9 ObA 23/17y

§§ 8a, 84 VBG

Der Kl befand sich in einem Arbeitsverhältnis, auf welches das VBG anzuwenden ist. Aus der Entscheidung ist abzuleiten, dass der Kl der Ansicht war, eine ihm ausbezahlte Amtsbereitschaft sei bei der Bemessung der Abfertigung zu berücksichtigen.

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