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Vergleichszeitpunkt bei der Entziehung von Rehabilitationsgeld nach einer befristeten Invaliditätspension

EntscheidungenSozialrechtAndrea TumbergerDRdA-infas 2017/76DRdA-infas 2017, 104 Heft 2 v. 1.3.2017

OGH 25.11.2016, 10 ObS 149/16h

§§ 99, 143a ASVG

Der 1989 geborene Kl bezog vom 1.6.2013 bis 31.7.2014 eine befristete Invaliditätspension. Im Anschluss daran erhielt er ab 1.8.2014 bis zur Entziehung per 30.9.2015 Rehabilitationsgeld.

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