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Internationale Zuständigkeit: Keine rügelose Einlassung iSd Art 26 Abs 1 EuGVVO durch Einspruch gegen Zahlungsbefehl

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2017/58DRdA-infas 2017, 83 Heft 2 v. 1.3.2017

OGH 28.10.2016, 9 ObA 118/16t

Art 26 EuGVVO

Die Bekl wurde von ihrem ehemaligen AG wegen Verstoßes gegen die vereinbarte Konkurrenzklausel geklagt. Der Zahlungsbefehl des Landesgerichts Graz als Arbeits- und Sozialgericht wurde ihr am Sitz der neuen AG in Österreich zugestellt. Die Bekl wohnt seit ihrer Geburt in Slowenien und hatte nie in Österreich einen Wohnsitz.

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