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Keine Haftung des Arbeitskollegen für einen nicht vorhersehbaren Arbeitsunfall

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2017/50DRdA-infas 2017, 77 Heft 2 v. 1.3.2017

OGH 29.11.2016, 9 ObA 141/16z

§§ 1295, 1325 ABGB

Der kl AN geriet in der Werkshalle mit seinem rechten Fuß unter den vom bekl Arbeitskollegen gelenkten rückwärtsfahrenden Elektrogabelstapler und wurde schwer verletzt. Der Bekl hatte ordnungsgemäß nach hinten geblickt. Bei einer Fahrgeschwindigkeit von 1 bis 1,5 km/h anstatt der tatsächlichen und im Arbeitsleben typischen Fahrgeschwindigkeit von 3 bis 4 km/h wäre der Arbeitsunfall nicht passiert. Die Vorinstanzen verneinten eine Haftung des bekl Arbeitskollegen

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