Manche Berufe haben eine gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungspflicht, bspw Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte, Ärzte und Zahnärzte, diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Sanitäter, Bilanzbuchhalter, Straßenverkehrssicherheitsgutachter und – zumindest in einigen Bundesländern – Betreuungspersonen in Kinderbetreuungseinrichtungen. Bilden diese sich fort, erfüllen sie ihre Pflicht. Doch berührt dies auch ihre AG?