vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch auf Sonderzahlungen erst nach sechsmonatiger Beschäftigungsdauer: Keine Diskriminierung befristet Beschäftigter

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2017/11DRdA-infas 2017, 13 Heft 1 v. 1.1.2017

OGH 29.9.2016, 9 ObA 112/16k

§ 2b Abs 1 AVRAG, § 16 AngG

Der kl AN war bei der bekl AG, befristet von 7.4.2014 bis 30.9.2014, als Bademeister (Arbeiter) in dem von der AG betriebenen Freibad beschäftigt. Das Freibad hatte in der Saison 2014 von 1.5. bis 14.9. geöffnet. Das Arbeitsverhältnis unterlag keinem KollV.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!