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Neufeststellung der Versehrtenrente – zwei Fälle der wesentlichen Änderung

EntscheidungenSozialrechtChrista MarischkaDRdA-infas 2016/215DRdA-infas 2016, 346 Heft 6 v. 1.11.2016

OGH 9.7.2016, 10 ObS 87/16s

§ 183 ASVG

Der Kl erlitt einen Arbeitsunfall, infolge dessen ihm eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 % als Dauerrente gewährt wurde. Tatsächlich lag zum Gewährungszeitpunkt die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit zwischen 5 und 10 %. Derzeit beträgt die Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 5 %. Die Versehrtenrente wurde mit der Begründung, dass wesentliche Unfallfolgen nicht mehr vorhanden seien, entzogen.

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