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Anordnung von Springertätigkeit für Kraftwagenlenker – keine Versetzung

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2016/196DRdA-infas 2016, 327 Heft 6 v. 1.11.2016

OGH 26.7.2016, 9 ObA 83/16w

§ 1153 ABGB

Der kl AN wird bei der bekl AG entsprechend seiner Einreihung und seinem Tätigkeitsprofil als Kraftwagenlenker eingesetzt. Er hat drei ihm angebotene fixe Strecken abgelehnt und wird daher als Springer beschäftigt; er hat dadurch keinen Einkommensverlust. Der Grund dafür, dass er auf seiner (vor einer längeren Abwesenheit gefahrenen) früheren Strecke nicht mehr eingesetzt wurde, war sein nicht teamfähiges Verhalten gegenüber anderen Mitarbeitern.

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