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Die Gewährung von Familienleistungen an wirtschaftlich nicht aktive Unionsbürger darf vom Nachweis eines rechtmäßigen Aufenthalts abhängig gemacht werden

EntscheidungenArbeitsrechtDomenico RiefDRdA-infas 2016/180DRdA-infas 2016, 287 Heft 5 v. 1.9.2016

EuGH 14.6.2016, C-308/14 , Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich

Art 11 Abs 3 lit e VO 883/2004 Unionsbürger-RL 2004/38

Aufgrund mehrerer Beschwerden und nach einem ausgiebigen Vorverfahren klagte die Europäische Kommission das Vereinigte Königreich wegen der Verweigerung von bestimmten Familienleistungen (Kindergeld und Steuergutschriften für Kinder) an Angehörige anderer Mitgliedstaaten, wenn diese im Vereinigten Königreich (in UK) kein Aufenthaltsrecht besitzen. Im Konkreten ging es darum, ob EU-Bürger, die diese Leistungen beantragen, den Kriterien des Aufenthaltsrechts genügen müssen, um als Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in UK behandelt zu werden. Die Kommission machte geltend, dass es sich hierbei nicht um Sozialleistungen (Sozialhilfe) iSd Unionsbürger-RL 2004/38 handelte, sondern um Familienleistungen iSd VO 883/2004 , welche unionsrechtlich als Leistungen der sozialen Sicherheit (= Sozialversicherungsleistungen) einzustufen seien, und für welche mangels Vorliegens einer Beschäftigung der Wohnmitgliedstaat gem Art 11 Abs 3 lit e der VO 883/2004 zuständig sei. Dieser werde in dieser VO ausschließlich als Ort des gewöhnlichen Aufenthalts definiert, ohne Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts.

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