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Berechnung des Ergänzungsbetrags bei der Notstandshilfe

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtJutta KeulDRdA-infas 2016/141DRdA-infas 2016, 217 Heft 4 v. 1.7.2016

VwGH 24.2.2016, Ro 2015/08/0028

§§ 20 Abs 1, 21 Abs 4 und 5 iVm § 36 Abs 1 AlVG

Der Ergänzungsbetrag iSd § 21 Abs 4 AlVG besteht in der Differenz zwischen dem Richtsatz sowie dem Grundbetrag und nicht in der Differenz zwischen dem Richtsatz sowie dem Grundbetrag zuzüglich der Familienzuschläge. Allfällige Familienzuschläge sind erst nach Anhebung des Grundbetrages auf den Ausgleichszulagenrichtsatz hinzuzurechnen.

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